Struktur des Verbandes
Der Landesverband ist ein privatrechtlicher Verein im Sinn der Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002. Seine Struktur, die ihm obliegenden Aufgaben und die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereinsorgane sind in den Statuten geregelt.
Der Verein hat seinen Sitz in Innsbruck. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Bundesländer Tirol und Vorarlberg und umfasst damit den Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck. Er ist Mitglied des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen.
Aufgaben:
- Erfassung aller allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
- Wahrung der Interessen der Mitglieder
- Aus- und Fortbildung
- Wahrung der Interessen von Sachverständigen gegenüber Gerichten und Behörden
- Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Mitglieder:
- Ordentliche Mitglieder: Zertifizierte Sachverständige, die dem Verein beitreten
- Anwärter: Interessenten mit der Absicht sich als Gerichtssachverständige zu zertifizieren
- Ehrenmitglieder
Die ordentlichen Mitglieder sind innerhalb des Verbandes in Fachgruppen gegliedert. Die jeweiligen Fachgruppenobleute gehören dem Vorstand an.
Organe:
- Vorstand, bestellt auf vier Jahre, bestehend aus dem Präsidenten, drei Stellvertretern, dem Kassenverwalter, den Fachgruppenobleuten, den Delegierten sowie den Ehrenpräsidenten. Der Präsident vertritt den Verband nach außen
- Mitgliederversammlung, die zumindest einmal jährlich abgehalten wird
- Disziplinarsenat zur Ahndung von Disziplinarvergehen
- Schlichtungsausschuss zur Bereinigung von Auseinandersetzungen von Mitgliedern und zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis
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