Mitgliedschaft

An einer Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können zunächst Anwärter (für maximal 2 Jahre) und nach Eintragung in die Gerichtsliste ordentliches Mitglied beim Landesverband für Tirol und Vorarlberg werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils zur Quartalsmitte durch Vorstandsbeschluss. 


Die Mitgliedschaft ist freiwillig.


Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 100,00, der Mitgliedsbeitrag jährlich € 120,00 sowohl für Anwärter als auch für ordentliche Mitglieder. Im Falle des Beitritts während des laufenden Kalenderjahres sind folgende Anteile zu entrichten: Im ersten Quartal 100 %, im zweiten Quartal 75 %, im dritten Quartal 50 % und im vierten Quartal 25 %. Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist der vierteljährliche Bezug der Zeitschrift "Sachverständige", die ermäßigte Teilnahme an Seminaren, die Aufnahme in unsere Online-SV-Suche sowie die Zurverfügungstellung und Beurteilung des gesetzlich vorgeschriebenen Bildungspasses durch die Evaluierungskommission.


Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, schicken Sie bitte das entsprechende Formular an office@gerichtssachverstaendige.at 

 

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