Haftpflichtversicherung
Nach bestandener Prüfung und vor Ablegung des Sachverständigeneides ist beim zuständigen Landesgericht unaufgefordert der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für diese Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen (für gerichtliche und private Gutachten) und von Gruppenverträgen (nur für Gerichtsgutachten für geringfügig beauftragte Sachverständige) gewährt wird. Auskünfte zur Versicherung erhalten Sie beim Landesverband. Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen.
Haftpflichtversicherungsanträge
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