Der Weg zum Gerichtssachverständigen - in 6 Schritten
1. Antrag beim zuständigen Landesgericht
Ihren Antrag stellen Sie bitte mit der ID Austria über justizonline
2. Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen § 2 (2) 1. b) bis i) SDG
durch das Gericht bzw. die Zertifizierungskommission
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier: Richtlinien für Eintragungswerber
3. Einladung zum Rechtskundeseminar
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch zum Grundseminar "Rechtskunde für Eintragungsbewerber" eingeladen. Termine und nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Fortbildungen. Sollten Sie beabsichtigen, Mitglied im Landesverband zu werden, können Sie gemeinsam mit der Anmeldung zum Rechtskundeseminar die Aufnahme als Anwärter beantragen und damit in den Genuss des wesentlich günstigeren Seminarpreises kommen.
4. Kommissionelle Prüfung
Die kommissionellen Prüfungen finden zweimal jährlich (April/Mai und Oktober/November) statt. Vom Termin werden Sie rechtzeitig verständigt.
Die Prüfungsstandards zu den jeweiligen Fachgebieten finden Sie hier: Prüfungsstandards - Gerichtssachverständige Landesverband Tirol und Vorarlberg
5. Nachweis über
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Anfertigung eines Rundsiegels
6. Vereidigung und Eintragung in die Liste der Gerichtssachverständigen
für Mitglieder auch in die Sachverständigensuche des Verbandes
Weitere Details zum Eintragungsverfahren finden Sie hier: Richtlinien für Eintragungswerber
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