Beschreibung
Sachverständige werden als Hilfsorgane von Gerichten und Behörden sowie als Privatsachverständige tätig. Während das Honorar für Privatgutachten weitgehend frei vereinbart werden kann, gibt es mit dem III. Abschnitt des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) eine umfassende Regelung zu den Gebühren des oder der Sachverständigen im gerichtlichen und behördlichen Verfahren, deren Missachtung bis hin zum völligen Verlust der Entlohnung führen kann.
Das Ziel des Seminars ist, den Teilnehmer:innen die Systematik und Detailbestimmungen dieses Abschnittes des GebAG näher zu bringen oder wieder in Erinnerung zu rufen, um einen auch nur teilweisen Verlust des Gebührenanspruchs hintanzuhalten und Rechtsmittel gegen Gebührenbestimmungsbeschlüsse möglichst zu vermeiden.
Die behandelten Themen umfassen insbesondere:
der Kostenvorschuss und die Kostenwarnung
der Umfang des Gebührenanspruchs (Aktenstudium, Reisekosten, Beiziehung von Hilfskräften, Zeitversäumnis, Mühewaltung, etc.)
Was umfasst die Mühewaltung und wieviel darf dafür verrechnet werden?
die Gebühr für die Teilnahme an einer Verhandlung
die Art und der Zeitpunkt der Geltendmachung des Gebührenanspruchs
das Tarife System, insbesondere für Ärzte, im Kraftfahrwesen und bei Liegenschaftsbewertungen
die Gebührenbestimmung und Rechtsmittel dagegen
Das Seminar richtet sich sowohl an Anwärter:innen als auch an neu eingetragene Sachverständige, soll aber auch bereits länger tätigen Sachverständigen zur Auffrischung ihrer Kenntnisse dienen.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Den erforderlichen Zugangslink erhalten sie spätestens am Tag vor der Veranstaltung.
Anmeldung unter office@gerichtssachverstaendige.at
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