Seminarinhalt:
- B 1300 / B 1301 Normen oder Pflichten
- Fachbereiche (baulich, technisch, organisatorisch)
- B 1300 im Vergleich zur Bauproduktverordnung und zu den OIB-Richtlinien
- Wer darf prüfen?
- Pflichten des Gebäudeinhabers
- Delegierung an Aufgabenträger
- Welcher Sachverstand ist notwendig?
- Bedeutung des Vertrages
- Fristen (Prüfroutinen und die Erstreckung durch Sachverständige)
- Beurteilungskriterien
- Stand der Technik oder Sollzustand oder Mangel oder Hinweis
- Bestandbauten und denkmalgeschützte Bauten
- Risikobeurteilungen
- Typische Unfallgefahren
- B 1300 im Spiegel der neuesten OGH-Rechtsprechung
Zielgruppe:
- Bau- und Immobiliensachverständige
- Baumeister, örtliche Bauaufsicht
- Aufgabenträger (Gebäudesicherheitsprüfer, Sichtprüfer)
- Facility Manager
- Verantwortungsträger
- Hausverwaltungen
- Gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauträger
Planer
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Anmeldung unter office@gerichtssachverstaendige.at
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