Der Weg zum Gerichtssachverständigen - in 6 Schritten

1. Antrag beim zuständigen Landesgericht

Hier können Sie ein Formular für den Eintragungsantrag laden:
Antrag Landesgericht Innsbruck
Antrag Landesgericht Feldkirch
oder stellen Sie hier Ihren Antrag mit der ID Austria über justizonline


2. Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen § 2 (2) 1. b) bis i) SDG

durch das Gericht bzw. die Zertifizierungskommission


3. Einladung zum Rechtskundeseminar

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch zum Grundseminar "Rechtskunde für Eintragungsbewerber" eingeladen. Termine und nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt  Fortbildungen. Sollten Sie beabsichtigen, Mitglied im Landesverband zu werden, können Sie gemeinsam mit der Anmeldung zum Rechtskundeseminar die Aufnahme als Anwärter beantragen und damit in den Genuss des wesentlich günstigeren Seminarpreises kommen.


4. Kommissionelle Prüfung

Die kommissionellen Prüfungen finden zweimal jährlich (April/Mai und Oktober/November) statt. Vom Termin werden Sie rechtzeitig verständigt.


5. Nachweis über

- Abschluss einer Haftpflichtversicherung

- Anfertigung eines Rundsiegels


6. Vereidigung und Eintragung in die Liste der Gerichtssachverständigen

Liste der Justiz

für Mitglieder auch in die Sachverständigensuche des Verbandes

Weitere Details zum Eintragungsverfahren finden Sie hier: Richtlinien für Eintragungswerber

 

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