Der Weg zum Gerichtssachverständigen - in 6 Schritten
1. Antrag beim zuständigen Landesgericht
Hier können Sie ein Formular für den Eintragungsantrag laden:
Antrag Landesgericht Innsbruck
Antrag Landesgericht Feldkirch
oder stellen Sie hier Ihren Antrag mit der ID Austria über justizonline
2. Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen § 2 (2) 1. b) bis i) SDG
durch das Gericht bzw. die Zertifizierungskommission
3. Einladung zum Rechtskundeseminar
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch zum Grundseminar "Rechtskunde für Eintragungsbewerber" eingeladen. Termine und nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Fortbildungen. Sollten Sie beabsichtigen, Mitglied im Landesverband zu werden, können Sie gemeinsam mit der Anmeldung zum Rechtskundeseminar die Aufnahme als Anwärter beantragen und damit in den Genuss des wesentlich günstigeren Seminarpreises kommen.
4. Kommissionelle Prüfung
Die kommissionellen Prüfungen finden zweimal jährlich (April/Mai und Oktober/November) statt. Vom Termin werden Sie rechtzeitig verständigt.
5. Nachweis über
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Anfertigung eines Rundsiegels
6. Vereidigung und Eintragung in die Liste der Gerichtssachverständigen
für Mitglieder auch in die Sachverständigensuche des Verbandes
Weitere Details zum Eintragungsverfahren finden Sie hier: Richtlinien für Eintragungswerber
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.