Kultursensible Begutachtung - interkulturelle Aspekte der familienrechtlichen Begutachtung

Kultursensible Begutachtung bei Migrationsfamilien, binationalen Familien (selbst bei Familien mit anderen weltanschaulichen oder religiösen Ausrichtungen) wird von Verbänden und Fachpersonen gefordert. 

Für den Praktiker geben sich dabei erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Generell muss die Definition und Inhalt einer kultursensiblen Begutachtung hinterfragt werden. Es besteht kein Konzept, kein Standard. Teils entsteht der Eindruck, dass der Begriff "kultursensibel" euphemistisch oder gar politisch gehandhabt wird. Einerseits wird gefordert bei ausländischen Mitbürgern, in der Regel aus arabischen, afrikanischen oder mittleren und fernen Osten kommend, interkulturelle Aspekte zu beachten, die Besonderheiten der jeweiligen Kultur oder Religion zu berücksichtigen und zu bewerten. Andererseits ist nicht geklärt, wo die Grenze zur fehlgeleiteten Integration oder gar zu unangemessenem Elternverhalten beginnt. Für alle Familien aber gilt, dasss bei unserer Aufgabe das Kindeswohl im Mittelpunkt zu stehen hat und die entsprechenden juristischen Rahmenbedingungen gelten. 

Bisher bestehen im Hinblick auf unser Arbeitsfeld zudem kaum fachspezifische Artikel die kultursensible Begutachtung konkret beschreiben. Zudem befassen sie sich meist mit kulturspezifischen Aspekten einiger Nationalitäten. Auch die Rechtsprechung liefert dem Sachverständigen bisher kaum hilfreiche Handhabung.

In der seriös publizistischen Ebene wird auf Probleme bei Integration und Anpassung an schwierig zu definierende Wertvorstellungen unserer Kultur nur selten eingegangen (mit Ausnahme politischer Folgerungen im Hinblick auf Radikalisierung in zB. Moscheen, Schulen).

Selbst innerhalb eines Landes bestehen erhebliche kulturelle Unterschiede, schon zwischen den Regionen, einzelnen Orten und Gebräuchen, ja sogar.

Familiärer Zusammenhalt, Erziehungsmethoden, auch abhängig von Wohnort und sozioökonomischen Rahmenbedingungen, Lebensgeschichte und Lebenseinstellungen interferieren und bedingen das Kindeswohl, zusätzlich zum kulturellen Hintergrund. Es wäre vermessen, bei den vielfäligen Kulturen unserer Mitbürger und Einflussvariablen vom Sachverständigen erwarten zu können, bei der Familie angemessene kultursensible Begutachtung durchführen zu können, verstanden als ausreichendes Fachwissen, um kulturelle Besonderheiten und deren Auswirkungen auf das konkrete Kindeswohl zu erfassen. 

Der Beitrag bei dem Workshop versucht sich dem Themenkomplex anzunehmen. Er umfasst rechtliche Aspekte, die zur Bestimmung des Kindeswohls die Rahmenbedingungen geben: zB. Aufenthaltsstatus. Weiter werden die Vorgaben des materiellen Rechts angesprochen, welche gesetzliche Vorgaben bestimmen Erziehung und Elternschaft: Gleichstellung aller Menschen, Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, rechtliche Vorgegebenheiten bei Obsorge, die durchaus in Konkurrenz zur Kulturellen Erfahrung in individualistischen versus kollektivistischen Gesellschaften, aber auch unterschiedlichen Moralvorstellungen (ordre Public) und im Hinblick auf Kindererziehung stehen. 

Auch Aspekte wie Ausmaß der Integration und Akkulturation werden angesprochen und sollen im Hinblick auf das Kindeswohl und die Anforderungen an den Sachverständigen diskutiert werden. Ebenso, welche Erfahrungen in Bezug auf Migrationsfamlien der ersten, zweiten und dritten Generation, dazu des sozioökonomischen Status, Aufenthalt in Flüchtlingsheimen, Kosten, Bedingungen der Einreise ect. vorliegen.

Der Beitrag wird auch mit praktischen Aspekten, die sich aus der Erfahrung von Sachverständigen speisen, befassen, wie Regeln der Kommunikation, was kann ich beim Hausbesuch erwarten, Verhalten gegenüber dem Gesprächspartner, aber auch Erfahrungen, die manchmal Verständnis für die individuelle Familien fördern.

Kultursensible Begutachtung bedeutet nicht oberflächliche Vermittlung von einigen Besonderheiten einiger Mitbürger aus unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, wie arabisch-islamischen, asiatischen oder afrikanischen Kulturkreis. Die Eltern und Kinder bleiben immer Individuen, deren Besonderheit zu berücksichtigen ist, aber unter unseren Kindeswohlkriterien zu betrachten sind.

Bei der kultursensiblen Begutachtung muss sich aber jeder Sachverständige immer wieder hinterfragen, da er es bei der Begutachtung immer mit einer besonders hoch konflikthaften Familienkonstellation zu tun hat. Die Familien befinden sich in einer außergewöhlichen Situation, auch der Sachverständige ist nicht frei von Vorurteilen.

Die Einschätzung bezüglich Kindeswohlgefährdung mag fachlich leichter erfolgen, in Bezug auf verbotene Erziehungsmethoden, Behinderungen der Schul- und Berufsausbildung, bei der Unterlassung der Gesundheitsfürsorge, erzwungener Eheschließung, Verbringung ins Ausland, Genitalverstümmelung und dergleichen. Kumulative interkulturelle Aspekte, die möglicherweise zu einer Kindeswohlgefährung führen könnten, sind dagegen oft schwerlich nachweisbar. Unsicherheiten bei Umgangsfragen oder Fragen der elterlichen Sorge bei binationalen Familien, insbesondere bezüglich Kindesentziehung, die nach einer anderen Kindeswohlschwelle zu beurteilen sind, werden ebenfalls vorgestellt.

Probleme mit dem Dolmetscher, Anwendungsmöglichkeiten von Testverfahren werden kurz angeschnitten, nicht zuletzt auch mögliche Konflikte mit den anderen am Verfahren beteiligten Fachpersonen.

Im kollegialen Austausch soll über praktische Aspekte der kultursensiblen Begutachtung und der Abwägung für das Kindeswohl anhand von vorgebrachten Problemfeldern diskutiert und wenn möglich ein weitgehender Konsens gefunden werden. 

 

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.

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Vortragende/Vortragender

Dipl.-Psych. Dr. Dr. (Univ.Prag) Joseph SALZGEBER
Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs; Supervisor BDP; Registered EuroPsy Psychologist, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Forensische Psychologie, Mediator (BAFM)

Ort

Villa Blanka
Weiherburggasse 8, 6020 Innsbruck

Datum

23.09.2024, 10:00 - 17:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 300,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 400,00

Der Preis versteht sich netto zzgl. 20% Mwst.

Storno: Wir bitten um Verständnis, dass bei Stornierungen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- fällig wird. Bei Stornierungen ab 7 Tage vor Seminarbeginn werden 50% des Seminarbeitrages und bei Stornierung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird der volle Beitrag in Rechnung gestellt.

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