Jeder interessierte Kandidat kann zunächst für max. 2 Jahre Anwärter - soferne er die Voraussetzungen laut SDG § 2 (2) 1. b), c), d), e), f), g) und h) erfüllt - und nach seiner Eintragung in die Gerichtsliste Mitglied beim Landesverband Tirol und Vorarlberg werden.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 100,--, der Mitgliedsbeitrag jährlich € 100,--, sowohl für Anwärter als auch für Mitglieder. Darin enthalten ist der Bezug der Zeitschrift "Der Sachverständige" (viermal pro Jahr), die ermäßigte Teilnahme an Seminaren, die Präsentation auf unserer Homepage sowie die Zurverfügungstellung und Beurteilung des gesetzlich vorgeschriebenen Bildungspasses durch die Rezertifizierungskommission.
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