
Rezertifizierung 2022 - ACHTUNG: neue Fristen! Änderungen im SDG durch das Budgetbegleitgesetz 2021
JustizOnline - neuer Web-Zugang für Sachverständige
Aktuelles aus dem Hauptverband
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Präsident: | Hofrat MMag. Johann Webhofer |
Vizepräsidenten: |
DI Mary Hacket MSc ZT DI Robert Bischof DI Markus Leuthold |
Sekretariat: |
Andrea Ortner |
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Purtschellerstraße 6 A-6020 Innsbruck |
Telefon: Fax: |
0043 512 346551 0043 512 344799 |
Email: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Bürozeiten: Montag bis Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Fortbildungskalender
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Mo, 25. September 2023, 09:00 - Di, 26. September 2023, 17:00
Grundseminar "Rechtskunde für Eintragungsbewerber" -
Mi, 11. Oktober 2023, 08:30 - 12:30
Die wichtigste Nebensache der Sachverständigen - Gebühren in Recht und Praxis -
Mi, 11. Oktober 2023, 13:00 - 17:00
Die Sachverständigentätigkeit in der digitalen Welt -
Fr, 20. Oktober 2023, 08:30 - 12:30
(Flach-)Dachabdichtung -
Fr, 20. Oktober 2023, 13:00 - 17:00
Parkdeck - Tiefgarage - Brücke: Abdichtungen in ihrer komplexesten Form
Wichtig für alle im Jahr 2017 zertifizierten und rezertifizierten Sachverständigen:
Änderungen im Rezertifizierungsverfahren – Antragstellung ganzjährig
Die Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste war bisher mit dem Ende des fünften auf die Eintragung für das jeweilige Fachgebiet folgenden Kalenderjahres befristet (und konnte danach auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängert werden). Der Antrag konnte zwischen 1.1. und 30.9. des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 (BRÄG 2016) wurde dies geändert (siehe dazu auch unsere Schlagzeile BRÄG 2016 – Wichtige Neuerungen im Sachverständigenrecht)
Die Eintragungsfrist endet nunmehr exakt fünf Jahre nach dem Tag der Eintragung des oder der Sachverständigen für das betreffende Fachgebiet (§ 6 Abs 1 SDG).
Das Ende Ihrer Eintragung ersehen Sie auf Ihrem Sachverständigenausweis und auf der Gerichtssachverständigen- und dolmetscherliste der Justiz unter dem Link.
Der Antrag auf Rezertifizierung ist nach § 6 Abs 2 SDG frühestens ein Jahr und spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Frist zu stellen.
Läuft Ihre Zertifizierung zB. mit 15.2.2022 ab, muss der Antrag daher in der Zeit von 16.2.2021 bis einschließlich 15.11.2021 gestellt werden.
Achtung! Im Fall einer verspäteten Antragstellung kann die Streichung aus der Liste erfolgen!
Datenschutzinformation
des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten
Sachverständigen Österreichs (Hauptverband der Gerichtssachverständigen),
Landesverband Tirol und Vorarlberg
Unabhängig davon, ob Sie Mitglied, Anwärter, Auskunftswerber, Interessent sind oder auch sonst mit uns in Verbindung treten und wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten: Wir respektieren und schützen Ihr Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
In der Folge können Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten. Weiters informieren wir Sie über Ihre datenschutzgesetzlichen Rechte und wohin Sie sich bei Fragen wenden können. Bitte beachten Sie, dass wir über datenschutzrechtliche Umstände, die Ihnen bereits bekannt sind, nicht unbedingt informieren bzw. es auch Datenschutzinformationen für besondere Bereiche (insbesondere Personalwesen) gibt, sodass gegenständliche Datenschutzinformation nicht zwingend sämtliche Informationen hinsichtlich sämtlicher Verarbeitungstätigkeiten umfasst.
- Der Landesverband Tirol und Vorarlberg
Der „Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Landesverband Tirol und Vorarlberg („LV-TuV“), vertritt als Mitglied des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen die Interessen der in diesen Bundesländern für die Gerichte tätigen Sachverständigen. Der Verband ist ein rechtlich selbständiger Verein nach dem Vereinsgesetz 2002.
- Datenverarbeitung für die Sachverständigensuche und Beschwerdemanagement
- Der LV-TuV verarbeitet die von Mitgliedern bzw. von Beschwerdeführern bekannt gegebenen Daten (über diese bzw. uU über die von diesen bekannt gegebenen Dritten) bzw. Daten von mit Beschwerde- bzw. Disziplinarsachen betrauten zur Bearbeitung bzw. Verwaltung von Beschwerden und Disziplinarsachen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Rechtsgrundlagen dafür sind die Vereinsmitgliedschaft und die Statuten bzw. Vereinbarungen mit Beschwerde- bzw. Disziplinarsachen betrauten Personen iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO bzw. das Vereinsgesetz iSd Art 6 Abs 1 lit c DSGVO bzw berechtigte Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, nämlich die Verarbeitung zur Verfolgung der Beschwerde- bzw Disziplinarsachen, wobei die Interessen der Betroffenen nicht überwiegen.
- Zur Erfüllung obiger Zwecke und auf Basis obiger Rechtsgrundlagen werden vom LV-TuV unter Umständen Kontaktdaten und Fachgebiete aus der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (http://sdgliste.justiz.gv.at) ermittelt.
- Darüber hinaus erfolgt eine Weiterverarbeitung bzw. Übermittlung durch den LV-TuV im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), insbesondere nach dem Vereins- bzw. Steuerrecht, nämlich der Finanzbuchhaltung.
- Die Daten werden vom LV-TuV nach Wegfall obiger Zwecke gelöscht, soweit keine gesetzlichen Archivierungsrechte bzw -pflichten bestehen.
- Der LV-TuV setzt zum Zweck der Wartung der Systeme und allgemeinen IT-Betreuung mit der Möglichkeit auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, IT-Fachleute als Auftragsverarbeiter ein.
- Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Sachverständigen-Auskunfts-Begehren und der Website
- Der LV-TuV verarbeitet die Daten der Einbringer von Sachverständigen-Auskunfts-Begehren und jene der Sachverständigensuche, um die Begehren bzw. diverse Anfragen zur Suche nach dem passenden Sachverständigen bzw. zum Sachverständigenwesen beantworten zu können, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Rechtsgrundlage dafür sind das Auskunftsbegehren, die Vereinsmitgliedschaft und die Statuten iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO bzw. das Sachverständigen- und Dolmetscher-Gesetz iSd Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Anfragenden ist in der Regel erforderlich, sodass bei Nichtbereitstellung eine Auskunft grundsätzlich nicht möglich ist.
- Die Daten werden vom LV-TuV nach Wegfall obiger Zwecke gelöscht, soweit keine gesetzlichen Archivierungsrechte bzw -pflichten bestehen.
- Der LV-TuV setzt zum Zweck der Wartung der Systeme und allgemeinen IT-Betreuung mit der Möglichkeit auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, IT-Fachleute als Auftragsverarbeiter ein.
- Der LV-TuV verwendet Cookies odgl ausschließlich zu technischen Zwecken zur Aufrechterhaltung von aktuellen Benutzersessions. Cookies werden darüber hinausgehend nicht gespeichert oder verarbeitet.
- Datenverarbeitung für das Veranstaltungswesen des Vereins
- Der LV-TuV verarbeitet im Zusammenhang mit der Information, Bearbeitung und Organisation von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen sowie Tagungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente in diesen Angelegenheiten, die von den Mitgliedern, Veranstaltungsbesuchern (Mitglieder und Nichtmitglieder), Vortragenden und sonstigen Mitwirkenden und Angestellten des Vereins bekannt gegebenen personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlage dafür sind Vereinbarungen zur Veranstaltung iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, sodass bei Nichtbereitstellung einerseits die Vertragserfüllung gegenüber Teilnehmern und andererseits gegenüber den Vortragenden bzw. Mitwirkenden nicht möglich ist.
- Weiters erfolgt eine Weiterverarbeitung im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO), insbesondere nach dem Steuerrecht, nämlich der Finanzbuchhaltung.
- Die Daten werden vom LV-TuV nach Wegfall obiger Zwecke gelöscht, soweit keine gesetzlichen Archivierungsrechte bzw -pflichten bestehen, siehe zum Steuerrecht die Finanzbuchhaltung.
- Der LV-TuV setzt folgende Auftragsverarbeiter für die folgenden Zwecke ein:
Auftragsverarbeiter als Empfänger |
Zwecke |
IT-Fachleute |
Zum Zweck der Wartung der Systeme und allgemeinen IT-Betreuung mit der Möglichkeit auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen. |
Vortragende und sonstige an der Veranstaltung Mitwirkende |
Zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung. |
- Der LV-TuV übermittelt personenbezogene Daten an weitere Verantwortliche für die folgenden Zwecke:
Verantwortlicher als Empfänger |
Zwecke |
Zahlungsdienstleister, einschließlich Banken, mit Sitz in der EU |
Zum Zweck des Zahlungsverkehrs. |
- Information über die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte:
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Statuten 17 hier
(beschlossen in der 13. Jahreshauptversammlung am 9. Juli 1982 in Innsbruck und zuletzt geändert in der 46. Mitgliederversammlung am 23.6.2017)