Nach bestandener Prüfung und vor Ablegung des Sachverständigeneides ist beim zuständigen Landesgericht unaufgefordert der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für diese Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen (für gerichtliche und private Gutachten) und von Gruppenverträgen (nur für Gerichtsgutachten für geringfügig beauftragte Sachverständige) gewährt wird. Auskünfte zur Versicherung erhalten Sie beim Landesverband. Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen.
Details zur Haftpflichtversicherung
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Gemäß § 8 Abs. 4 SDG hat der Sachverständige bei der Unterfertigung schriftlicher Gutachten ein Rundsiegel zu verwenden, das zumindest seinen Namen sowie die Bezeichnung "Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger" enthält. Ein Siegelabdruck ist dem listenführenden Präsidenten gemeinsam mit dem Versicherungsnachweis vorzulegen. Muster des Siegels finden Sie auf der Startseite des Hauptverbandes.
Die Kommission hat den Bewerber mündlich, allenfalls auch schriftlich zu prüfen. Für sehr viele Fachgebiete sind die geforderten Kenntnisse in den Prüfungsstandards festgehalten. Für die Prüfung ist nach der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz (BGBl 2007/397) eine Prüfungsgebühr von EUR 400,00 an den zuständigen Gerichtshof zu entrichten. Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,00 je zusätzlichen Prüfer. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird Ihnen bei der Ladung zur Prüfung bekannt gegeben. Bei einem Rücktritt von der Prüfung bis spätestens 3 Tage vor dem angesetzten Termin wird ein Viertel der Prüfungsgebühr, bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen die volle Prüfungsgebühr fällig.
Zur Vorbereitung auf den rechtlichen Teil der Prüfung bietet der Landesverband ein zweitägiges Grundseminar "Rechtskunde für Eintragungsbewerber" an. Termine und nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Fortbildungen auf unserer Homepage.