| Eintragung |
Leitfaden für Eintragungswerber zur Aufnahme in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ÖsterreichsSie interessieren sich für eine Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger? Als Verband, der es sich zum Ziel gesetzt hat, bei der Erfassung aller Gerichtssachverständigen mitzuwirken und die Heranbildung und Weiterbildung von Sachverständigen zu fördern, möchten wir Ihnen dazu einige Hinweise geben. Der Gerichtssachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden. Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken und die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen. Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe I. Instanz - das ist in Tirol das Landesgericht Innsbruck und in Vorarlberg das Landesgericht Feldkirch - als Zertifizierungsstellen durchführen. Nach § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) sind für eine Eintragung in die Sachverständigenliste folgende Voraussetzungen erforderlich:
Die Antragsstellung erfolgt über ein schriftliches Ansuchen an die Präsidentin des Landesgerichtes Innsbruck bzw. an den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch, je nachdem in welchem Sprengel der Wohn- oder Berufssitz des Antragstel ers gelegen ist. Das Antragsformular für das Landesgericht können Sie hier ausfüllen und ausdrucken:
Dem Ansuchen sind folgende Beilagen in KOPIE anzuschließen:
Im Zuge des Eintragungs- und Zertifizierungsverfahrens holt die eintragende Präsidentin/der eintragende Präsident unter anderem zur Prüfung der Sachkunde, der Kenntnisse der Verfahrensvorschriften und der Berufsvorbildung ein Gutachten einer Kommission ein, der ein Richter und zwei Fachleute als Prüfer angehören. Die Fachleute werden vom Hauptverband der al gemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs bzw. von der Kammer oder gesetzlichen Interessensvertretung, zu der das betreffende Fachgebiet gehört, namhaft gemacht. Die Kommission hat den Bewerber mündlich, allenfalls auch schriftlich zu prüfen. Für sehr viele Fachgebiete sind die geforderten Kenntnisse in den Prüfungsstandards festgehalten. Für die Prüfung ist nach der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz (BGBl 2007/397) eine Prüfungsgebühr von EUR 400,00 an den zuständigen Gerichtshof zu entrichten. Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,00 je zusätzlichen Prüfer. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird Ihnen bei der Ladung zur Prüfung bekannt gegeben. Bei einem Rücktritt von der Prüfung bis spätestens 3 Tage vor dem angesetzten Termin wird ein Viertel der Prüfungsgebühr, bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen die volle Prüfungsgebühr fällig. Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet der Landesverband ein mehrtägiges Grundseminar an. Termine und nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Seminare auf unserer Homepage. Nach bestandener Prüfung und vor Ablegung des Sachverständigeneides ist beim zuständigen Landesgericht unaufgefordert der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für diese Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen (für gerichtliche und private Gutachten) und von Gruppenverträgen (nur für Gerichtsgutachten für geringfügig beauftragte Sachverständige) gewährt wird. Auskünfte zur Versicherung erhalten Sie beim Landesverband. Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen.
Gemäß § 8 Abs. 4 SDG hat der Sachverständige bei der Unterfertigung schriftlicher Gutachten ein Rundsiegel zu verwenden, das zumindest seinen Namen sowie die Bezeichnung "Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger" enthält. Ein Siegelabdruck ist der listenführenden Präsidentin/dem listenführenden Präsidenten gemeinsam mit dem Versicherungsnachweis vorzulegen. Muster des Siegels finden Sie auf der Startseite des Hauptverbandes. Jeder interessierte Kandidat kann zunächst für max. 4 Jahre Anwärter und nach seiner Eintragung in die Gerichtsliste Mitglied beim Landesverband Tirol und Vorarlberg werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EUR 100,--, der Mitgliedsbeitrag jährlich EUR 100,--, sowohl für Anwärter als auch für Mitglieder. Darin enthalten ist der Bezug der Zeitschrift "Der Sachverständige" (viermal pro Jahr), die ermäßigte Teilnahme an Seminaren, die Präsentation auf unserer Homepage sowie die Zurverfügungstellung und die Beurteilung des Bildungspasses durch die Rezertifizierungskommission. Einzelheiten und das Antragsformular für die Mitgliedschaft beim Landesverband Tirol und Vorarlberg entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Mitgliedschaft unserer Homepage. Für weitere Fragen steht der Landesverband Tirol und Vorarlberg gerne zur Verfügung. |
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