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Die Kommission hat den Bewerber mündlich, allenfalls auch schriftlich zu prüfen. Für sehr viele Fachgebiete sind die geforderten Kenntnisse in den Prüfungsstandards festgehalten. Für die Prüfung ist nach der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz (BGBl 2007/397) eine Prüfungsgebühr von EUR 400,00 an den zuständigen Gerichtshof zu entrichten. Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,00 je zusätzlichen Prüfer. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird Ihnen bei der Ladung zur Prüfung bekannt gegeben. Bei einem Rücktritt von der Prüfung bis spätestens 3 Tage vor dem angesetzten Termin wird ein Viertel der Prüfungsgebühr, bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen die volle Prüfungsgebühr fällig.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet der Landesverband ein mehrtägiges Grundseminar an. Termine und nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Seminare auf unserer Homepage.


 
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