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Die Antragsstellung erfolgt über ein schriftliches Ansuchen an die Präsidentin des Landesgerichtes Innsbruck bzw. an den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch, je nachdem in welchem Sprengel der Wohn- oder Berufssitz des Antragstel ers gelegen ist. Das Antragsformular für das Landesgericht können Sie hier ausfüllen und ausdrucken:
Dem Ansuchen sind folgende Beilagen in KOPIE anzuschließen:
- Lebenslauf
- Abschlusszeugnisse
- Berufsnachweis
- Nachweis über 5- bzw. 10jährige verantwortliche Tätigkeit (Dienstgeberbescheinigung)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Strafregisterbescheinigung
- Nachweis über die Entrichtung der Gerichtsgebühr.
Im Zuge des Eintragungs- und Zertifizierungsverfahrens holt die eintragende Präsidentin/der eintragende Präsident unter anderem zur Prüfung der Sachkunde, der Kenntnisse der Verfahrensvorschriften und der Berufsvorbildung ein Gutachten einer Kommission ein, der ein Richter und zwei Fachleute als Prüfer angehören. Die Fachleute werden vom Hauptverband der al gemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs bzw. von der Kammer oder gesetzlichen Interessensvertretung, zu der das betreffende Fachgebiet gehört, namhaft gemacht.
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