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Leitfaden für Eintragungswerber zur Aufnahme in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Sie interessieren sich für eine Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger? Als Verband, der es sich zum Ziel gesetzt hat, bei der Erfassung aller Gerichtssachverständigen mitzuwirken und die Heranbildung und Weiterbildung von Sachverständigen zu fördern, möchten wir Ihnen dazu einige Hinweise geben.

Der Gerichtssachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.

Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken und die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen. Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe I. Instanz - das ist in Tirol das Landesgericht Innsbruck und in Vorarlberg das Landesgericht Feldkirch - als Zertifizierungsstellen durchführen.


 
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